Minijob-Rente

Für viele ist das Rentnerleben noch weit weg. Zum Glück, denn so bleibt noch Zeit, für das Rentenalter vorzusorgen. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das sollte jedem klar sein.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie man zusätzlich für das Alter vorsorgen kann. Das Spektrum reicht von der allgemein bekannten Riesterrente, über die eher unbekannte Rüruprente bis hin zu Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen auf der Basis von Fonds. Auch eine Immobilie ist eine gute Altersvorsorge, entfällt doch so im Alter die Miete.

Alle diese Arten der Vorsorge haben aber einen Haken: man muss bis zur Rente Geld dafür übrig haben, sei es für den Versicherungsbeitrag oder für den Abtrag der Immobilie. Wer gut verdient, wird dies können. Wer weniger verdient, hat vielleicht schon Schwierigkeiten damit. Wirklich eng wird es für geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber oder 400-Euro-Kräfte. Von ihrem geringen Einkommen werden sie kaum eine private Altersvorsorge bezahlen können.

Aber auch für diese Arbeitnehmer gibt es inzwischen eine Möglichkeit, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen: die Minijobrente

Vereinfacht funktioniert das Modell folgendermaßen: Der Minijobber zahlt nicht selbst in eine Rentenversicherung ein, sondern arbeitet einige Stunden mehr als für 400€ eigentlich möglich wären. Der Lohn für die Mehrarbeit wird nicht ausgezahlt, sondern fließt in eine betriebliche Rentenversicherung. Der Minijobber baut so eine zusätzliche Rente auf, ohne seinen Status als geringfügig Beschäftigter zu gefährden.

Auch der Arbeitgeber profitiert von diesem Modell. Die Vergütung der erhöhten Arbeitszeit erfolgt durch eine Zahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Der Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge wird nicht mit Lohnnebenkosten belastet. So spart der Arbeitgeber für die Mehrarbeit, die durch die Rentenzahlung entlohnt wird, den Beitrag zur Sozialversicherung, bei einem geringfügig Beschäftigten immerhin 30%. Dadurch verringert sich die Quote für Lohnnebenkosten, denn auch der Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) bleibt unverändert. Der Beitrag für die Minijob-Rente ist als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar.