Lebensversicherung
Lebensversicherungen – dazu gehören auch Rentenversicherungen – werden im Rahmen der privaten Vorsorge am häufigsten abgeschlossenen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des Geburtenrückgangs macht eine private Altersvorsorge gerade bei jüngeren Leuten Sinn.Ist die Laufzeit vorbei, besteht die Aussicht auf eine zusätzliche Rente im Alter oder die Auszahlung einer hohen Summe, von der man sich dann etwas Besonderes gönnen kann.
Allerdings spielt das Leben oft anders als geplant, und es kann immer unverhofft dazu kommen, dass das angelegte Geld schon vor Ende der vertraglichen Laufzeit dringend benötigt wird. Kommt dann bei plötzlichem Kapitalbedarf der Gedanke auf, dass man seine Lebensversicherung verkaufen könnte, sollte man sich im Vorfeld gut über alle Möglichkeiten informieren.
Alternativen zur Kündigung
Beim Versicherer ist normalerweise nur eine vorzeitige Kündigung möglich, die mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden ist. Alternativen zur Kündigung bietet der sogenannte Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Hier ist es möglich, Lebensversicherungen zu verkaufen oder auch zu beleihen, sodass das unflexibel angelegte Geld vorzeitig zur Verfügung steht. Im Fall eines Darlehens besteht der Vorteil, dass dem Kunden der Versicherungsschutz erhalten bleibt, vorübergehend reduziert um die Kreditsumme. Das Darlehen stammt aus dem eigenen Versicherungsguthaben wie eine Vorauszahlung, die man wieder einzahlen oder aber auch mit der späteren Versicherungsleistung verrechnen lassen kann. Weitere Sicherheiten sind nicht erforderlich, da der Kredit durch die Police abgesichert ist.
Wenn man doch die Lebensversicherung verkaufen muss, liegt der gebotene Kaufpreis der Refinanzierungsbank deutlich über dem Rückkaufwert, den die Versicherer bei einer Kündigung zahlen würden. Zudem ist im Gegensatz zur Stornierung der Verkauf meistens steuerfrei und der Todesfallschutz bleibt in der Regel erhalten, da die Versicherung durch den Verkauf ja weiterhin besteht. Stirbt der Kunde vor Vertragsablauf, geht die Todesfallleistung an die Erben - reduziert um den Kaufpreis und die bis dahin eingezahlten Prämien sowie Verzinsung.